Informationen zur Störfall-Verordnung
Informationen für die Öffentlichkeit nach § 8a der Störfall-Verordnung
Aktueller Stand der Information der Öffentlichkeit vom 28.05.2021
für die Salzenbrodt GmbH & Co KG (Collonil)
Hermsdorfer Straße 70, 13437 Berlin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
diese Informationsbroschüre wurde für Sie erstellt, weil wir an unserem Standort in Berlin-Wittenau gefährliche Stoffe einsetzen. Unser Standort unterliegt aufgrund der Menge gefährlicher Stoffe der Störfall-Verordnung als Betriebsbereich der unteren Klasse.
Die Störfall-Verordnung verlangt vom Betreiber eines Betriebsbereiches geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle sicher zu vermeiden bzw. um Auswirkungen von Störfällen soweit als möglich zu begrenzen. Weiterhin ist die Nachbarschaft über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Störfall zu informieren.
In § 8a dieser Verordnung wird gefordert, die Nachbarschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Gefahrenfall zu informieren.“ Dieser Verpflichtung tragen wir mit der Informationsbroschüre Rechnung.
Für weitere Informationen, Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. unter der Telefonnummer: 030-41404512 und E-Mail: info@collonil.de
Kurzbeschreibung des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Abfüllung von Schuh- und Lederpflege als pastöse Masse und Aerosole. Dazu werden bspw. Wirkstoffe in Form von entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosoldosen abgefüllt und mit Treibgas überlagert. Die fertigen Aerosoldosen werden danach konfektioniert, in Kartons verpackt und für den Abtransport per Straße zwischengelagert.
Örtliche Lage
Die Firma Collonil befindet sich im Norden von Berlin in 13437 Berlin Wittenau, Hermsdorfer Straße 70.
Gefährliche Stoffe am Standort
In unserem Betrieb sind folgende gefährliche Stoffe nach Anhang 1 der Störfall-Verordnung vorhanden:
- Endzündbare Aerosole, Nr.: 1.2.3.1, Gefahrenkategorie: P3a Aerosole der Kategorie 1 und 2,
- Entzündbare Flüssigkeiten, Nr.: 1.2.5.3, Gefahrenkategorie: P5c Entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 2 oder 3,
- Verflüssigte entzündbare Gase, Kategorie 1 oder 2, (einschließlich Flüssiggas) und Erdgas, Nr.: 2.1 und
- Heizöl, Gasöle (einschließlich Dieselkraftstoffe, leichtes Heizöl und Gasölmischströme), Nr. 2.3.3.
Die Tabelle 1 gibt eine Übersicht der Beispielstoffe sowie deren Kennzeichnung
Tabelle 1: Übersicht der Stoffe sowie deren Kennzeichnung
Stoffe | Bespielstoff | H-Satz | Piktogramm |
Endzündbare Aerosole
| Collonil Anti Rain Spray | H222-229, H411, H315, H336, H304 | |
Entzündbare Flüssigkeiten | Aceton, Isopropanol | H225, H319, H336 | |
Heptan,
| H225, H304, H315, H336, H410 | ||
Verflüssigte entzündbare Gase | Propan, Butan | H220, H280 | |
Gasöle | Heizöl | H226, H351,H304, H411 |
Bedeutung der H-Sätze:
- H220: Extrem entzündbares Gas.
- H222-H229: extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck, kann bei Erwärmung bersten.
- H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H315: Verursacht Hautreizungen.
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Behördliche Kontrollen
Eine Anzeige nach § 7 Absatz 1 der Störfall-Verordnung haben wir der für uns zuständigen Behörde vorgelegt. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der zuständigen Behörde erfolgte am 27.05.2021.
Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung, zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der Störfall-Verordnung und weitere Einzelheiten unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat I C.
Wie verhalten Sie sich im Falle einer Störung?
Richten Sie sich bitte nach allen Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten bzw. nach den nachfolgenden Vorgaben:
„Verhalten im Notfall“
Wie werde ich informiert bzw. alarmiert?
- durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei sowie über Rundfunk und Fernsehen
Wie erkenne ich die Gefahr?
- durch sichtbare Zeichen wie Brand/Flammen, Rauch
- durch Geruchswahrnehmung oder durch Reaktion des Körpers, wie Übelkeit, Augenreizung
Was muss ich tun?
- Halten Sie sich vom Unfallort fern.
- Holen Sie Kinder ins Haus.
- Halten Sie Straßen für die Notfall- und Rettungsdienste frei.
- Begeben Sie sich in geschlossene Räume und schließen Sie die Fenster und Türen.
- Stellen Sie Lüftungsanlagen und Klimaanlagen ab.
- Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn und Passanten.
- Leisten Sie den Anordnungen von Feuerwehr und Polizei Folge.
- Schalten Sie ein Rundfunkgerät ein und achten Sie auf amtliche Durchsagen. Benutzen Sie entsprechende Regionalsender, wie z. B. Berliner Rundfunk 91,4 MHz, Fritz 103,2 MHz, Inforadio 93,4 MHz, Kulturradio 104,4 MHz, Radio 1 95,1 MHz.
- Achten Sie auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen der Polizei,
Wie verhalte ich mich während des Störfalls?
- Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust.
- Folgen Sie den Anordnungen der Notfall- und Rettungsdienste.
- Blockieren Sie keine Telefonleitungen. Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen; deshalb dort nur im Notfall anrufen.
Entwarnung
Die Entwarnung erfolgt durch Rundfunk und Fernsehen sowie durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei